LBS Immobilien Gründau

Immobilienbrief


Der Immobilienbrief der LBS Immobilien GmbH und der S-Landesimmobilien GmbH liefert Ihnen regelmäßig viele Informationen rund um die Immobilie. Aktuelle Informationen, Urteile, Statistiken und vieles mehr.
Immobilienbrief
Onlineversion des Immobilienbrief und weitere Informationen



"Das Haus" (Hauszeitschrift der LBS)


Hier finden Sie alle Themen der aktuellen Ausgabe von "Das Haus". Schnuppern Sie mal rein!
Das Haus



Energieeinsparverordnung – was ist das?


Nicht erst mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert der Gesetzgeber seine Bürger zum Energiesparen auf. Doch mit der neuen Verordnung wird ein Standard festgelegt, der deutlich über den bisherigen Anforderungen liegt. Für neue Gebäude wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Norm.

Anhand einer thermografischen Aufnahme kann man erkennen, wo ein Gebäude Schwachstellen hat, an denen sich Wärmebrücken befinden.

Bei dieser Aufnahme hier wird deutlich, dass durch die komplette Außenwand Wärme und somit Energie verloren geht. Die Wände sollten unbedingt gedämmt werden.

Für wen gilt die EnEV?
Die EnEV betrifft nicht alle Immobilienbesitzer. Eigentümer von eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sind beispielsweise von der Nachrüstpflicht freigestellt.

Sie sollten jedoch prüfen, ob nicht die ein oder andere Modernisierungsmaßnahme auch für Ihr Haus von Vorteil ist, schließlich rechnen sich viele Nachrüstungen bereits nach kurzer Zeit.

Bindend ist die EnEV:
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Haus renoviert werden sollte, nutzen Sie den Modernisierungskompass, eine kostenfreie und unverbindliche Analyse Ihres gesamten Hauses von der LBS in Zusammenarbeit mit dem renommierten EN-OP Institut.

Was viele nicht wissen: Für die Finanzierung von Modernisierungen können Sie auch ein Bauspardarlehen einsetzen. So sichern Sie sich den günstigen und über die gesamte Laufzeit festen Zinssatz.